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Maximilian Loos | FILMEMACHER

 

 

 

Impressum

Maximilian Loos | FILMEMACHER

Am Rain 1

85276 Hettenshausen

Telefon: 01715383323

E-Mail: me@maximilianloos.com

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach §27a Umsatzsteuergesetz:

DE298248680

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV

Maximilian Loos
Am Rain 1
85276 Hettenshausen

Haftung für Inhalte

Als Diensteanbieter bin ich gemäß § 7 Abs. 1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten

nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.

Ich bin nach §§ 8 bis 10 TMG nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen

oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.

Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen

nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt.

Eine Haftung ist erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich.

Bei Bekanntwerden entsprechender Rechtsverletzungen werde ich diese Inhalte umgehend entfernen.

Urheberrecht

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte, insbesondere die dargestellten Werbefilme, Videos, Texte und Grafiken,

wurden vom Seitenbetreiber selbst produziert und unterliegen dem deutschen Urheberrecht.

Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung oder sonstige Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts

bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Rechteinhabers.

Downloads oder Kopien dieser Inhalte sind nicht für kommerziellen Gebrauch gestattet.

Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr

Ich bin nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

AGB

 

 Nutzungsrechte

Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung überträgt Maximilian Loos Filmemacher dem

Auftraggeber das einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht am erstellten

Werbefilm.

Die Nutzung ist für alle bekannten und zukünftigen Medienformate zulässig. Eine Bearbeitung ist nur mit

vorheriger schriftlicher Zustimmung des Produzenten gestattet.

Weitergabe an Dritte und Unterlizenzen

Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte oder die Einräumung von Unterlizenzen bedarf der

vorherigen Zustimmung von Maximilian Loos Filmemacher.

Im Falle einer entgeltlichen oder kommerziellen Weitergabe an Dritte verpflichtet sich der Auftraggeber

zur Zahlung eines zusätzlichen Nutzungsentgelts in Höhe von 50 % des ursprünglichen Netto-

Auftragswertes, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

Der Produzent ist berechtigt, im Rahmen der Produktion entstandenes, im finalen Werbefilm nicht

verwendetes Rohmaterial für eigene Zwecke weiterzuverwenden, insbesondere für den Verkauf oder die

Bereitstellung über Stockfootage-Plattformen.

Die Nutzung erfolgt ausschließlich ohne erkennbaren Bezug zur Marke, dem Auftraggeber oder

identifizierbaren Darsteller*innen. Persönlichkeitsrechte sowie marken- und unternehmensbezogene

Inhalte bleiben davon unberührt.

Urheberrecht

Das Urheberrecht am Werbefilm verbleibt bei Maximilian Loos Filmemacher.

Der Produzent ist berechtigt, das Werk zu Eigenwerbezwecken (z. B. Website, Showreel, Social Media) zu

nutzen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.

Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung für die Erstellung des Werbefilms wird im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung

festgelegt.

Die Zahlung erfolgt in zwei Raten:

50 % des Angebotspreises werden bei Auftragsvergabe fällig.

50 % nach Auftragsabschluss.

Abnahme und Korrekturschleifen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Werbefilm innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung

abzunehmen. Sollte der Auftraggeber keine Abnahme erklären, gilt der Film nach Ablauf dieser Frist als

abgenommen.

Eine Korrekturschleife zur Umsetzung von Änderungswünschen ist im Angebot enthalten. Weitere

Änderungswünsche sind nur gegen gesonderte Vergütung möglich.

Kündigung durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der

Auftraggeber, so ist Maximilian Loos Filmemacher gemäß § 648 Satz 2 BGB berechtigt, die vereinbarte

vollständige Vergütung zu verlangen.

Der Produzent ermöglicht dem Auftraggeber bei Kündigung folgende Anrechnungen vor dem

vereinbarten Projektbeginn, woraus sich folgende Ausfallvergütung ergibt:

Kündigung am Tag des Projektbeginns: 100 % Ausfallvergütung der Produktion

Kündigung bis 24 Stunden vorher: 70 % Ausfallvergütung der Produktionskosten

Kündigung bis 48 Stunden vorher: 50 % Ausfallvergütung der Produktionskosten

Kündigung bis 7 Tage vorher: 30 % Ausfallvergütung der Produktionskosten

Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieses Vertrages erhaltenen Informationen vertraulich zu

behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Zustimmung

der anderen Partei vor.

Kundenschutz / Abwerbeverbot

Der Produzent behält sich den exklusiven Kundenkontakt zum Auftraggeber vor. Dritten, die im Rahmen

der Produktion eingebunden sind (z. B. freie Mitarbeiter, Subunternehmer, Kooperationspartner), ist es

untersagt, während der Zusammenarbeit und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Projektabschluss

eigenständig oder über Dritte Kontakt zum Auftraggeber mit dem Ziel der direkten Auftragsakquise

aufzunehmen oder Leistungen vergleichbarer Art anzubieten.

Eine Ausnahme hiervon bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des Produzenten.

Haftung

Der Produzent haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht

wurden. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

Schlussbestimmungen

Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die

Parteien verpflichten sich, anstelle der ungültigen Bestimmung eine gültige Regelung zu treffen, die dem

wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt.

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