Maximilian Loos | FILMEMACHER
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Am Rain 1
85276 Hettenshausen
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E-Mail: me@maximilianloos.com
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Maximilian Loos
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Urheberrecht
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte, insbesondere die dargestellten Werbefilme, Videos, Texte und Grafiken,
wurden vom Seitenbetreiber selbst produziert und unterliegen dem deutschen Urheberrecht.
Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung oder sonstige Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Rechteinhabers.
Downloads oder Kopien dieser Inhalte sind nicht für kommerziellen Gebrauch gestattet.
Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Ich bin nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
AGB
Nutzungsrechte
Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung überträgt Maximilian Loos Filmemacher dem
Auftraggeber das einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht am erstellten
Werbefilm.
Die Nutzung ist für alle bekannten und zukünftigen Medienformate zulässig. Eine Bearbeitung ist nur mit
vorheriger schriftlicher Zustimmung des Produzenten gestattet.
Weitergabe an Dritte und Unterlizenzen
Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte oder die Einräumung von Unterlizenzen bedarf der
vorherigen Zustimmung von Maximilian Loos Filmemacher.
Im Falle einer entgeltlichen oder kommerziellen Weitergabe an Dritte verpflichtet sich der Auftraggeber
zur Zahlung eines zusätzlichen Nutzungsentgelts in Höhe von 50 % des ursprünglichen Netto-
Auftragswertes, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Der Produzent ist berechtigt, im Rahmen der Produktion entstandenes, im finalen Werbefilm nicht
verwendetes Rohmaterial für eigene Zwecke weiterzuverwenden, insbesondere für den Verkauf oder die
Bereitstellung über Stockfootage-Plattformen.
Die Nutzung erfolgt ausschließlich ohne erkennbaren Bezug zur Marke, dem Auftraggeber oder
identifizierbaren Darsteller*innen. Persönlichkeitsrechte sowie marken- und unternehmensbezogene
Inhalte bleiben davon unberührt.
Urheberrecht
Das Urheberrecht am Werbefilm verbleibt bei Maximilian Loos Filmemacher.
Der Produzent ist berechtigt, das Werk zu Eigenwerbezwecken (z. B. Website, Showreel, Social Media) zu
nutzen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung für die Erstellung des Werbefilms wird im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung
festgelegt.
Die Zahlung erfolgt in zwei Raten:
50 % des Angebotspreises werden bei Auftragsvergabe fällig.
50 % nach Auftragsabschluss.
Abnahme und Korrekturschleifen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Werbefilm innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung
abzunehmen. Sollte der Auftraggeber keine Abnahme erklären, gilt der Film nach Ablauf dieser Frist als
abgenommen.
Eine Korrekturschleife zur Umsetzung von Änderungswünschen ist im Angebot enthalten. Weitere
Änderungswünsche sind nur gegen gesonderte Vergütung möglich.
Kündigung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der
Auftraggeber, so ist Maximilian Loos Filmemacher gemäß § 648 Satz 2 BGB berechtigt, die vereinbarte
vollständige Vergütung zu verlangen.
Der Produzent ermöglicht dem Auftraggeber bei Kündigung folgende Anrechnungen vor dem
vereinbarten Projektbeginn, woraus sich folgende Ausfallvergütung ergibt:
Kündigung am Tag des Projektbeginns: 100 % Ausfallvergütung der Produktion
Kündigung bis 24 Stunden vorher: 70 % Ausfallvergütung der Produktionskosten
Kündigung bis 48 Stunden vorher: 50 % Ausfallvergütung der Produktionskosten
Kündigung bis 7 Tage vorher: 30 % Ausfallvergütung der Produktionskosten
Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieses Vertrages erhaltenen Informationen vertraulich zu
behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Zustimmung
der anderen Partei vor.
Kundenschutz / Abwerbeverbot
Der Produzent behält sich den exklusiven Kundenkontakt zum Auftraggeber vor. Dritten, die im Rahmen
der Produktion eingebunden sind (z. B. freie Mitarbeiter, Subunternehmer, Kooperationspartner), ist es
untersagt, während der Zusammenarbeit und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Projektabschluss
eigenständig oder über Dritte Kontakt zum Auftraggeber mit dem Ziel der direkten Auftragsakquise
aufzunehmen oder Leistungen vergleichbarer Art anzubieten.
Eine Ausnahme hiervon bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des Produzenten.
Haftung
Der Produzent haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht
wurden. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Schlussbestimmungen
Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die
Parteien verpflichten sich, anstelle der ungültigen Bestimmung eine gültige Regelung zu treffen, die dem
wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt.